19.02.2025

Rechtsprechung in Kürze: Wichtige Entscheidungen (Februar 2025)

Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.

Richterhammer, Waage und Gesetzbücher
Gericht Datum Az.
VGH München 16.12.2024 24 B 23.1800
Der Erwerb und Besitz erlaubnisfreier und erlaubnispflichtiger Waffen darf nicht allein deshalb verboten werden, weil sich die Person reichsbürgertypisch geäußert hat. Der Tatbestand der „rohen Gesinnung“ ist mit Äußerungen dieser Art nicht erfüllt und kann nicht jedem Reichsbürger unterstellt werden.
VG Berlin 30.12.2024 VG 1 L 569/24
Ein Gewerbebetrieb hat keinen Anspruch darauf, dass polizeiliche Maßnahmen so ausgerichtet werden, dass eine Beeinträchtigung seines Cafés durch gesperrte Zugänge nicht erfolgt. Soweit der Betreiber des Cafés durch eine polizeiliche Maßnahme in der Betriebsfortführung beeinträchtigt werden sollte, steht ihm kraft Gesetzes als sog. Nichtstörer bzw. als unbeteiligtem Dritten ein Anspruch auf angemessenen Schadensausgleich gegen die Behörde zu.
VGH München 14.01.2025 9 ZB 24.301
Eine Baugenehmigung zur Wohnnutzung umfasst nicht die gewerbliche Nutzung für einen Prostitutionsbetrieb. Der prostitutive Betrieb in der Form von Terminwohnungen ist auch nicht offensichtlich genehmigungsfähig. Auch wenn der prostitutive Betrieb nach außen nicht weiter in Erscheinung tritt, ist die Nutzung nach den Umständen des Einzelfalls mangels eines aussagekräftigen Nutzungskonzepts und unter Berücksichtigung der Nutzung der Prostitutionsstätte nach 22 Uhr unabhängig davon, ob er in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet oder einem Mischgebiet liegt, nicht offensichtlich genehmigungsfähig.
BVerfG 14.01.2025 1 BvR 548/22
Länder dürfen von Fußballklubs Gebühren für Polizeieinsätze fordern, die notwendig sind, um bestimmte Hochrisikospiele mit zahlreichen gewaltbereiten Fans abzusichern. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem die polizeiliche Gefahrenvorsorge durchgängig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden muss. Die landesrechtliche Gebührenregelung in § 4 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes, nach der für den polizeilichen Mehraufwand bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen eine Gebühr erhoben wird, die nach dem Mehraufwand zu berechnen ist, der für die Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte entsteht, ist rechtmäßig.
VG Wiesbaden 18.12.2024 6 K 1563/21.WI
Die Speicherung von Fingerabdrücken auf dem Chip des Personalausweises ist rechtmäßig und verletzt keine datenschutzrechtlichen Grundrechte. Das Gericht wies die Klage eines Mannes ab, der einen Personalausweis ohne Fingerabdruckspeicherung ausgestellt haben wollte.

Hinweis: Die Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen ist seit August 2021 nach dem Umsetzen der EU-Verordnung 2019/1157 durch das PAuswG verpflichtend. Die Speicherpflicht verletzt nicht die europäischen Grundrechte auf Schutz des Privatlebens (Art. 7 GRCh) und auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 GRCh).

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)