Rechtsprechung in Kürze: Wichtige Entscheidungen (Februar 2024)
Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.
Gericht | Datum | Az. |
BVerwG | 19.12.2023 | 10 C 3.22 und 10 C 5.22 |
Die in bayerischen Dienstgebäuden auf der Grundlage des Kreuzerlasses der Landesregierung angebrachten Kruzifixe sind nicht rechtswidrig. Das Anbringen von Kruzifixen verletzt nicht die Rechte anderer Weltanschauungsgemeinschaften und damit die Neutralitätspflicht des Staates. | ||
KG Berlin | 19.12.2023 | 9 U 94/22 |
Der Platzverweis einer Frau, die sich oben ohne auf dem Gelände eines städtischen Wasserspielplatzes sonnte, war rechtswidrig. Frauen dürfen nicht schlechter behandelt werden als Männer, entschied das Gericht und gab der Klage der Frau statt. | ||
OLG Braunschweig | 30.11.2023 | 1 ORs 33/23 |
Das Fahren eines E-Scooters bei absoluter Fahruntüchtigkeit führt zu der Regelvermutung, dass der Fahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (§ 69 StGB). Ein E-Scooter ist in seiner Fahreigenschaft und seinem Gefährdungspotenzial mit einem Fahrrad mindestens gleichzustellen. Für Fahrradfahrer gilt ein Grenzwert von 1,6 Promille. | ||
LG Aachen | 06.07.2023 | 12 O 398/22 |
Auch im Zeitalter der DSGVO ist die Verwertung eines Dashcam-Videos zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls zulässig, wenn sich die dadurch begünstigte Partei in einer Beweisnot befindet, die Aufnahmen nur die sogenannte „Öffentlichkeitssphäre“ betreffen und nur auf diese Weise eine materielle Gerechtigkeit sichergestellt ist. | ||
VGH Mannheim | 08.11.2023 | 13 S 1059/22 |
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Seitenstreifens auf Bundesautobahnen (BAB) sind nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVO die Straßenverkehrsbehörden der Länder zuständig. Ein „Blaulicht-Journalist“ hat keinen aus der Presse-, Rundfunk- oder Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) folgenden ermessensreduzierten Anspruch auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2a Satz 1 Nr. 1, 2 und 3 StVO zum Befahren des Seitenstreifens, zum Halten auf dem Seitenstreifen und zum Betreten des Seitenstreifens sowie zur Nutzung der Betriebsausfahrten auf BAB, um zu Verkehrsunfallstellen zu gelangen. | ||
BGH | 14.11.2023 | VI ZR 98/23 |
Auch das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ist ein Ziehen im Sinn des § 19 StVG. Die Vorschrift erfasst jede Bewegung des Anhängers durch das Zugfahrzeug, unabhängig von der Fahrtrichtung. Daraus folgt die Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen auch beim Rückwärtsfahren. | ||
AG München | 22.05.2023 | 1116 Cs 117 Js 115394/23 |
Das Schießen mit einer Schreckschusswaffe im eigenen Garten ohne waffenrechtliche Erlaubnis erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 53 WaffG. | ||
OLG Koblenz | 13.12.2023 | 10 U 472/23 |
Wurde ein Schriftstück durch Einwurf in einen Briefkasten zugestellt und ist das auf dem Umschlag vermerkte Datum nicht eindeutig lesbar, führt dies zur Unwirksamkeit der Ersatzzustellung. | ||
VGH Mannheim | 11.12.2023 | 6 S 1283/23 |
Die Darlegungs- und Beweislast für den in der Unzuverlässigkeit eines Spielhallenbetreibers liegenden Versagungsgrund (hier nach § 41 Abs. 2 Nr. 1 LGlüG B-W, § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 LGlüG B-W) trifft grundsätzlich die Erlaubnisbehörde. |