11.08.2023

Rechtsprechung in Kürze: Wichtige Entscheidungen (August 2023)

Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.

Richterhammer, Waage und Gesetzbücher

 

Gericht Datum Az.
VG Schleswig    21.06.2023     7 A 111/22
Die Teilnahme an einer Demonstration des „Schwarzen Blocks“ rechtfertigt den Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis. Aus der Teilnahme kann die Prognose eines waffenrechtlich bedenklichen Verhaltens abgeleitet werden, da der „Schwarze Block“ gewaltbereit ist und die herrschende Rechtsordnung ablehnt.
BVerwG  21.06.2023  3 CN 1.22
In Sachsen-Anhalt waren alle Veranstaltungen, Versammlungen und sonstigen Ansammlungen untersagt. Im Einzelfall konnten Ausnahmegenehmigungen auf Antrag insbesondere für Versammlungen vom Landkreis oder der Kreisfreien Stadt erteilt werden, sofern dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar war. Diese Regelung ist unwirksam. Der Verordnungsgeber hätte selbst regeln müssen, unter welchen Voraussetzungen Versammlungen infektiologisch vertretbar sein können, um zumindest Versammlungen unter freiem Himmel mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Beachtung von Schutzauflagen wieder möglich zu machen.
BVerwG    15.09.2022 4 C 3.21
Ein Wohnbauvorhaben setzt sich unzumutbaren Belästigungen durch landwirtschaftliche Geruchsimmissionen i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO aus, wenn die maßgeblichen Richtwerte der Geruchsimmissions-Richtlinie deutlich überschritten werden und das Vorhaben vorhandene Konflikte verschärft oder erstmalig neue Nutzungskonflikte begründet.
OVG Magdeburg 28.04.2023 2 L 90/21.Z
Die Nutzungsänderung einer Wohnung zur Terminwohnung, in der Prostitution betrieben wird, kann in einem faktischen Mischgebiet im Einzelfall bauplanungsrechtlich unzulässig sein, wenn die Terminwohnung im 2. Obergeschoss eines ansonsten zu Wohnzwecken genutzten Mehrfamilienhauses eingerichtet werden soll.
BGH 23.02.2023  III ZR 242/21
Gibt es mehrere Niederlassungen eines Unternehmens, so gilt als Hauptniederlassung i.S. von Art. 63 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO diejenige, bei der der Schwerpunkt der externen – auf den Markt bezogenen – Geschäftstätigkeit liegt, was durch die dort vorhandenen Personal- und Sachmittel, die für den Umfang des Geschäftsvolumens maßgeblich sind, zum Ausdruck kommt. Dies ist durch einen Größenvergleich zu ermitteln.
VG Berlin   13.07.2023  4 K 468/21
Der in Berlin vom Ausführungsgesetz zum GlüStV 2012 bestimmte Mindestabstand von 500 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen für Sportwetten und bestehenden Spielhallen ist rechtlich nicht zu beanstanden. Zweck der Regelung ist, Suchtgefahren entgegenzuwirken. Der Gesetzgeber darf verschiedene Glücksspielarten differenziert behandeln.
VG Koblenz 05.06.2023 1 K 922/22.KO
Nach dem EEG 2023 ist der Ausbau erneuerbarer Energien im Rahmen der Abwägung verschiedener Schutzgüter ein vorrangiger Belang. Dies führe dazu, dass auch im Denkmalschutzrecht grundsätzlich dieser Vorrang zu berücksichtigen ist. Eigentümern von Kulturdenkmälern muss daher grundsätzlich die Errichtung von Solaranlagen genehmigt werden, wenn die Beeinträchtigung auf den unbedingt notwendigen Umfang beschränkt wird. Nur bei Denkmälern von überragender Bedeutung ist eine andere Bewertung gerechtfertigt.
VG Berlin  06.07.2023 VG 1 K 102/22
Eine Straße darf umbenannt werden, sondern dies aufgrund geänderter Anschauungen vertretbar ist. Der Behörde verfügt über einen weiten Ermessensspielraum.

 

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)