Rechtsprechung in Kürze: Wichtige Entscheidungen (April 2024)
Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.
Gericht | Datum | Az. |
VG Köln | 23.02.2024 | 1 L 323/24 |
Wenn eine Bewerbung um Zulassung zu einem Volksfest nicht den im Bekanntmachungstext genannten Anforderungen entspricht, verletzt ihr Ausschluss vom weiteren Verfahren nicht das aus Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG folgende Recht auf ein faires Auswahlverfahren. | ||
VG Karlsruhe | 24.08.2023 | 12 K 678/23 |
Die Regelung von Art. 21 Abs. 1 VO (EU) 2019/947 i.d.F. von Art. 1 Nr. 2 Buchst. a VO (EU) 2020/746, wonach UAS-Betreibern (Unbemannten Flugobjekten) erteilte Genehmigungen, die auf der Grundlage nationaler Vorschriften ausgestellt wurden, bis zum 01.01.2022 gültig blieben, führt zur Durchbrechung der Bestandskraft einer nach nationalem Recht erteilten Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle. Dies ist mit höherrangigem Unionsrecht vereinbar. | ||
OVG Bremen | 02.10.2023 | 1 B 270/23 |
Der Veranstalterin eines Volksfests (hier des Bremer Freimarkts) steht ein weites, gerichtlich nicht voll überprüfbares Gestaltungsermessen zu, das sich auch auf die Platzkonzeption und die räumliche und branchenmäßige Aufteilung des verfügbaren Raums und im Fall eines Überhangs an Bewerberinnen und Bewerbern auf die Kriterien des Auswahlverfahrens bezieht. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Veranstalter für die Unterkategorie „Rutschen“ nur die Zulassung eines Betriebs vorsieht und der dafür vorgesehene Platz bestimmte räumliche Anforderungen stellt. | ||
OLG Koblenz | 13.12.2023 | 10 U 472/23 |
Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten ist unwirksam, wenn auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks ein nicht eindeutig lesbares Datum vermerkt ist (§ 180 Satz 3 ZPO) und der Adressat deshalb den Zeitpunkt der Einlegung in den Briefkasten nicht ersehen kann. | ||
VGH München | 29.01.2024 | 1 ZB 22.2090 |
Beim Verletzen der Vorgabe einer Abstandsfläche ist ein behördliches Einschreiten nur dann geboten, wenn das Verletzen eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt und die nachbarlichen Interessen eindeutig überwiegen. Besteht eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder wird eine unzumutbare Belästigung nachgewiesen, besteht ein Rechtsanspruch auf das Einschreiten. | ||
VGH München | 26.02.2024 | 9 ZB 23.502 |
Die Halten von ca. 50 oder mehr Hunden auf einem eingefriedeten Grundstück im bauplanungsrechtlichen Außenbereich entspricht weder der in einem Dorfgebiet allgemein zulässigen Hobbytierhaltung noch einer Haltung von Nutztieren in Verbindung mit einem landwirtschaftlichen Betrieb. Auch nach Reduzierung der Anzahl der Hunde auf 29 ist diese Art der Tierhaltung nicht genehmigungsfähig. Die verfügte Nutzungsuntersagung, mit der dem Hundehalter die Nutzung des Grundstücks als Freigehege bzw. dauerhafter Zwinger zu Zwecken der Hundehaltung untersagt wird, ist rechtmäßig und verletzt den ihn nicht in seinen Rechten. |