10.02.2016

Rechtsprechung in Kürze KW6

Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung für Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter.

Rechtsprechung

Gericht

Datum

Aktenzeichen

VG Neustadt 23.12.2015 3 L 1155/15.NW
Ein Gastronom hat keinen Anspruch gegen die angeordnete Vollsperrung einer Straße wegen Holzfällerarbeiten. Auch bei einer Vollsperrung ist noch eine andere Zufahrtsmöglichkeit mit geringem Mehrzeitaufwand möglich. Der finanzielle Nachteil für den Gaststättenbetreiber ist nicht unzumutbar.
VG Neustadt/Wstr. 09.12.2015 3 K 697/15.NW
Die Frage der Angemessenheit der von der für die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit zuständigen Behörde zu ergreifenden Maßnahmen beurteilt sich ausschließlich anhand der sich aufgrund der Mitwirkung des Fahrzeughalters ergebenden Sachlage im Rahmen des Verfahrens nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz und nicht anhand von Angaben, die der Fahrzeughalter nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Verfahren zur Auferlegung eines Fahrtenbuchs macht.

Die Nennung des für einen Verkehrsverstoß verantwortlichen Fahrers, der sich auf sein Aussageverweigerungsrecht beruft, schützt den Fahrzeughalter nicht vor einer Fahrtenbuchauflage. Ein Zeugnis oder Aussageverweigerungsrecht berechtigt zwar dazu, Angaben im Ordnungswidrigkeitenverfahren zu verweigern, bezieht sich aber allein auf das Bußgeldverfahren.

Die Bußgeldstelle muss die Frist bis zum Ablauf der Verjährung nicht zur Durchführung weiterer Ermittlungen ausschöpfen.

VG Trier 20.11.2015 6 K 2364/15/13.TR; 6 K 2363/15.TR; 2 K 2921/15.TR
Eine Satzung über den Kostenersatz bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr ist nicht rechtmäßig, wenn sich die der Kostenerhebung zugrunde liegende Kostenkalkulation nicht an den tatsächlichen Kosten orientiert.
OLG Celle 03.11.2015 2 Ss (OWi) 313/15
Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine sog. „Blitzer-App“ installiert ist, und wenn diese App während der Fahrt aufgerufen wird.

„Blitzer-Apps“ dienen dazu, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen und vor mobilen und/oder stationären Geschwindigkeitsmessungen zu warnen. Wenn der Fahrzeugführer eine solche App während der Fahrt aufgerufen hat, ist auch sein Smartphone dazu bestimmt, Geschwindigkeitsmessungen anzuzeigen.

OVG NRW 30.09.2015 11 A 27/14
Veranstaltungen, die nicht auf der Straße stattfinden, bedürfen keiner Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO (hier: Weihnachtsmarkt auf Privatgelände, Verkehrsverhältnisse im öffentlichen Bereich).
ThürVerfGH 30.09.2015 VerfGH 20/13
Das Abstandsgebot des § 3 Abs. 1 Satz 1 ThürSpielhG gilt nicht für Spielhallen, die sich in einem Gebäude(komplex) befinden. Dieser Fall wird von der eigenständigen Anforderung des § 3 Abs. 1 Satz 2 ThürSpielhG (Verbot von Verbundspielhallen) erfasst.
OVG Lüneburg 24.09.2015 11 LB 265/14
Auf der Rechtsgrundlage von § 29 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 NBrandSchG kann in einer kommunalen Satzung über die Erhebung von Feuerwehrgebühren auch derjenige als gebührenpflichtig bestimmt werden, der Interesse am freiwilligen Einsatz der Feuerwehr gehabt hat (hier: die Eigentümer des Grundstücks). Die Entfernung des Astes lag objektiv im Interesse der Eigentümer, um eine zivilrechtliche Haftung für Schäden Dritter abzuwenden. Auf ihren entgegenstehenden Willen kommt es nicht an.
VG Braunschweig 23.09.2015 5 A 46/14
Von einer Gefährlichkeitsfeststellung nach § 7 Abs. 1 NHundG ist nach einem Beißvorfall nicht ausnahmsweise deshalb abzusehen, weil der betreffende Hund als Jagdhund ausgebildet ist und sich auf einer Kontrollfahrt innerhalb des Jagdbezirks seines Halters befunden hat, wenn das Beißen mit den jagdrechtlichen Bestimmungen nicht in Einklang gestanden hat und insbesondere die Voraussetzungen des Jagdschutzes nach § 29 NJagdG offensichtlich nicht vorgelegen haben.
Autor*in: Georg Huttner / Uwe Schmidt