Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen KW 39
Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung für Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter.
Gericht Datum Az.
AG Essen 30.06.2016 38 OWi-90 Js 2760/15-953/15
Macht eine Verwaltungsbehörde eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne zum Gegenstand ihrer bußgeldrechtlichen Untersuchung, so trifft auch sie eine umfassende Kognitionspflicht wie sie der Strafrichter im Strafverfahren zu beachten hat. Der geschichtliche Vorgang ist deshalb erschöpfend im Hinblick auf verwirklichte Bußgeldtatbestände zu untersuchen.
OLG Celle 21.09.2015 2 Ss (OWi) 263/15
Der Begriff der „angekündigten Gefahrenstelle“ im Sinne der lfd. Nr. 8.1 der Anlage 1 zur BKatV erfasst nicht nur durch Verkehrszeichen (Gefahrzeichen) angekündigte Gefahrenstellen, sondern auch verkehrsbedingt oder aus anderen Ursachen plötzlich auftretende Gefahrenstellen, auf die andere Verkehrsteilnehmer durch eingeschaltetes Warnblinklicht aufmerksam gemacht haben.
Übersieht ein Fahrzeugführer aus Unachtsamkeit die eingeschalteten Warnblinkanlagen der vorausfahrenden Fahrzeuge, die hierdurch auf ein plötzlich auftretendes Stauende aufmerksam machen und fährt infolgedessen ungebremst auf das vorausfahrende Fahrzeug auf, stellt dies eine fahrlässige Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und 4 i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO dar.
VG Koblenz 07.04.2016 4 K 101/15.KO
Das VG Koblenz hat entschieden, dass die vormalige Eigentümerin eines Grundstückes trotz zwischenzeitlicher Eigentumsaufgabe verpflichtet ist, als Zustandsverantwortliche auf ihre Kosten Sofortmaßnahmen zur Absicherung eines Hanges auf Anordnung der Behörde zu unternehmen.
OLG Hamm 30.05.2016 6 U 13/16
Ein Kfz-Fahrer verstößt gegen das Gebot, beim Wechsel einer Ampel von Grün auf Gelb anzuhalten, wenn er mit seinem Fahrzeug in den Kreuzungsbereich einfährt, obwohl er mit einer normalen Betriebsbremsung zwar jenseits der Haltelinie, aber noch vor der Ampelanlage hätte anhalten können.
LG Coburg 24.06.2016 32 S 5/16
Gefahren, die jedem vor Auge stehen und vor denen man sich ohne weiteres selbst schützen kann (hier Palette außerhalb einer Baustellenabsperrung verbunden mit Pflasterarbeiten), begründen damit in der Regel keine besonderen Verkehrssicherungspflichten.
VG Bremen 18.08.2016 5 K 1311/15
Eine Reinigungspflicht besteht nach § 41 BremLStrG nur, wenn der Betroffene auch als Anlieger im Sinne des § 4 BremLStrG angesehen werden kann. Ein Angrenzen der Grundstücke an die Straße liegt auch dann vor, wenn sich zwischen der Verkehrsfläche der Straße und der Grundstücksgrenze ein Grünstreifen befindet, diesem aber bei natürlicher Betrachtungsweise keine trennende Wirkung zukommt. Eine trennende Wirkung kann vorliegen, wenn ein dicht bepflanzter Grünstreifen eine besondere Breite (mehr als 12 m) hat und keinen funktionalen Zusammenhang mehr mit der Straße aufweist.
OLG Celle 21.09.2015 2 Ss (OWi) 263/15
Der Begriff der „angekündigten Gefahrenstelle“ im Sinne der lfd. Nr. 8.1 der Anlage 1 zur BKatV erfasst nicht nur durch Verkehrszeichen (Gefahrenzeichen) angekündigte Gefahrenstellen, sondern auch verkehrsbedingt oder aus anderen Ursachen plötzlich auftretende Gefahrenstellen, auf die andere Verkehrsteilnehmer durch eingeschaltetes Warnblinklicht aufmerksam gemacht werden.