Rechtsprechung in Kürze KW 36
Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen.
Gericht | Datum | Aktenzeichen |
VG Mainz | 15.07.2015 | 3 K 757/14.MZ |
Anordnung eines FahrtenbuchsDie Anordnung eines Fahrtenbuchs ist auch nach einem Verkehrsverstoß durch einen Beifahrer zulässig. |
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof | 03.07.2015 | 11 B 14.2809 |
Verbot für den Radverkehr im WaldDas Verbot für den Radverkehr im Wald ist rechtswidrig. Es besteht kein erhöhtes Risiko für eine Beeinträchtigung erholungsuchender Fußgänger, das dem verfassungsrechlich geschützen Radfahren in freier Natur entgegenstehen könnte. |
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VG Freiburg | 10.06.2015 | 4 K 1025/15 |
Fahrtenbuchauflage noch verhältnismäßig?Ein Zeitraum von mehr als 21 Monaten, der nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens bis zum Erlass einer Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs (Fahrtenbuchauflage) vergangen ist, übersteigt die Zeitspanne, bei der die Fahrtenbuchauflage als noch verhältnismäßig angesehen werden kann, wenn keine besonderen Umstände des Einzelfalls eine andere Beurteilung gebieten. |
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LG Tübingen | 12.5.2015 | 5 O 218/14 |
LeinenzwangPolizeiverordnungen, die einen Leinenzwang vorsehen, sind Schutzgesetze gem. § 823 Abs. 2 BGB. Wer seinen Hund auf für Radfahrer freigegebenen Wegen frei laufen lässt, handelt sorgfaltswidrig. Steht der Sturz eines Radfahrers in unmittelbarem zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit der Begegnung mit einem freilaufenden Hund, besteht ein Anscheinsbeweis für die Verursachung des Sturzes durch den Hund. Hinweis: Weitere Informationen zum Thema Hunde finden Sie im Produkt Ordnungsamtspraxis. |
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VGH Mannheim | 11.05.2015 | 3 S 2420/14 |
Pension im WohngebietIn einem reinen Wohngebiet ist eine Pension grundsätzlich unzulässig. In einem durch reine Wohnnutzung geprägten Gebiet, das sich zudem durch eine stark aufgelockerte Bebauung auszeichnet und insgesamt als ruhiges Wohnquartier zu beurteilen ist, ist eine Pension mit 17 Betten auch nicht als klein zu werten, sodass eine Ausnahme nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO nicht in Betracht kommt. |
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AG Lüdinghausen | 16.03.2015 | 19 OWI-89 JS 404/15-26/15 |
Konkretisierung eines GeschwindigkeitsverstoßesFür die Konkretisierung eines Geschwindigkeitsverstoßes im Bußgeldbescheid ist die Fahrtrichtungsangabe nicht nötig. Hat der Betroffene nach eigenem Bekunden das Messgerät bei der Tatbegehung gesehen, so ist die Tat für ihn eingrenzbar. Es erwächst dann kein Verfahrenshindernis, wenn eine falsche Fahrtrichtung im Bußgeldbescheid angegeben ist. |
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AG München | 23.07.2014 | 171 C 27853/13 |
DiskriminierungDie Tatsache allein, dass ein Türsteher einer dunkelhäutigen Person mit falscher Begründung den Einlass in die Diskothek verwehrt und gleichzeitig hellhäutigen Personen Einlass gewährt, ist kein ausreichendes Indiz für eine Diskriminierung. |