28.07.2016

Rechtsprechung in Kürze KW 30

Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung für Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter.

Rechtsprechung

Gericht                                            Datum                                         Az.

VG Neustadt                                   11.07.2016                                  3 L 519/16.NW

Ein Zeugnisverweigerungsrecht im Ordnungswidrigkeitenverfahren schützt nicht vor einer Fahrtenbuchauflage.

OLG Zweibrücken                         10.12.2015                                  1 OWi 1 SsBs 57/15

Zum Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots, wenn eine nachhaltige ernsthafte Gefahr für die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen bereits im konkret drohenden Wegfall des Hauptauftraggebers für die Dauer von – mindestens – 1 Monat droht.

OVG Münster                                 09.06.2016                                  4 B 860/15

Die Untersagung der Sportwettenvermittlung ist wegen des strukturellen Vollzugsdefizits nicht vollziehbar. Das Fehlen einer Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten kann einem Wettvermittler in Nordrhein-Westfalen nicht entgegengehalten werden, weil das europarechtswidrige Sportwettmonopol in tatsächlicher Hinsicht unverändert fortbesteht.

BVerwG                                          15.06.2016                                  8 C 5.15

Die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten kann nicht auf das Fehlen einer Erlaubnis gestützt werden, wenn ein europarechtswidriges staatliches Sportwettenmonopol faktisch fortbesteht, weil das für private Wettanbieter eröffnete Erlaubnisverfahren nicht dem europarechtlichen Gebot der Transparenz entspricht.

VG Düsseldorf/OVG Münster      16 K 26/16/11 B 602/16              06.07.2016

Erteilt eine Gemeinde Sondernutzungserlaubnisse, z.B. zum Aufstellen von Wertstoffcontainern, immer für ein Jahr und beantragt ein Dritter eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis, ist es ermessensfehlerhaft, wenn die Gemeinde den Antrag mit der Begründung ablehnt, eine Sondernutzungserlaubnis sei schon erteilt.

VGH Kassel                                    17.12.2015                                  2 A 57/15.Z

Mit der alleinigen Begründung, der Petitionsausschuss des Landtags habe die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für eine Ortsdurchfahrt befürwortet und der Landtag habe dieses Votum bestätigt, kann nicht eine an die Erfüllung der Voraussetzungen des § 45 Abs. 1, 9 Satz 1 und 2 StVO gebundene Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden. Die Grundsätze der Gewaltenteilung und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verbieten die Bindung der Exekutive an Empfehlungen des Petitionsausschusses, mit deren Umsetzung dem Begehren eines einzelnen Petenten wider geltendes Recht zur Durchsetzung verholfen würde.

OLG Hamm                                    20.05.2016                                  12 U 126/15

Das Land Nordrhein-Westfalen kann für den Begriff „Polizei“ Namensschutz beanspruchen und einem Privatunternehmen den Gebrauch des Namens „Polizei“ untersagen. Hintergrund: Ein Unternehmen hatte ein Gewerbe angemeldet. Es wurden Schulungen wie etwa Anti-Gewalt-Seminare beworben und Informationen u.a. zum Opferschutz vermittelt. Die Dienstleistungen wurden auf einer Internetdomain unter Verwendung der Begriffe „Polizei-Jugendschutz“ angeboten.

BVerwG                                          30.06.2016                                  7 C 4.15

Gewerbliche Altkleidersammlungen können nicht schon dann untersagt werden, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für Alttextilien ein hochwertiges Erfassungssystem bereitstellt. Es bedarf der Prüfung, ob trotz der Sammlung des gewerblichen Wettbewerbers die gesetzliche Vermutung, dass in dieser Situation die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gefährdet ist, ausnahmsweise nicht eingreift.

VG Münster                                    22.06.2016                                  9 K 1985/15

Fluchttüren in einem Bürogebäude müssen sich zwingend nach außen öffnen lassen.

Autor*in: Georg Huttner / Uwe Schmidt