Rechtsprechung in Kürze KW 26
Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung für Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter.
Gericht | Datum | Aktenzeichen |
BVerwG | 15.06.2016 | 8 C 5.15 |
Vermittlung von SportwettenDie Untersagung der Vermittlung von Sportwetten kann nicht auf das Fehlen einer Erlaubnis gestützt werden, wenn ein europarechtswidriges staatliches Sportwettenmonopol faktisch fortbesteht, weil das für private Wettanbieter eröffnete Erlaubnisverfahren nicht dem europarechtlichen Gebot der Transparenz entspricht. |
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VG Oldenburg | 12.05.2016 | 7 B 1892/16 |
Schwimm- oder BadebeckenwasserDie behördliche Anordnung, regelmäßig nicht ausschließlich privat genutztes Schwimm- oder Badebeckenwasser in bestimmten Abständen zu beproben, kann ihre rechtliche Grundlage in §§ 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 37 Abs. 2 IfSG finden. Der Erlass einer Rechtsverordnung nach § 38 Abs. 2 IfSG ist hierfür nicht Voraussetzung. Die Schließung eines Schwimmbades setzt eine behördliche Anordnung nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 IfSG voraus. Sie erfordert eine konkrete Gesundheitsgefährdung, etwa weil die maßgeblichen Grenzwerte überschritten sind. |
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OLG Stuttgart | 25.04.2016 | 4 Ss 212/16 |
Kraftfahrzeugführer: Benutzung von MobiltelefonenEin Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen gemäß § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO, solange er keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Geräts nutzt. |
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OLG Hamm | 08.03.2016 | 4 RBs 37/16 |
Verkehrsverstoß: Identifikation des TätersZu den Anforderungen an die Beweiswürdigung bzgl. der Identifikation des Betroffenen als Täter eines Verkehrsverstoßes anhand des Messfotos. |
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OLG Frankfurt | 03.03.2016 | 2 S-OWi 1059/15 |
Verkehrsüberwachung 1
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OLG Frankfurt | 27.01.2016 | 2 Ss-OWi 893/15 |
Verkehrsüberwachung 2Die Richtlinien zur Verkehrsüberwachung sind sog. Verwaltungsinnenrecht und entfalten keine unmittelbare Außenwirkung. Für Verkehrsteilnehmer ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung ab Bekanntgabe des Verwaltungsakts (Verkehrsschild) wirksam und zu beachten. Erfolgt die Messung unter einem nicht begründeten Verstoß gegen die Richtlinien zur Verkehrsüberwachung – hier in einem zu geringen Abstand zum Verkehrsschild –, so ist das für den festgestellten Geschwindigkeitsverstoß und damit für das festzusetzende Bußgeld grundsätzlich unbeachtlich. Nur dann, wenn bei Einhaltung der Richtlinie die Indizwirkung des Fahrverbots entfallen würde, kann das Tatgericht bei entsprechender Begründung aus Gründen der Gleichheit von der Verhängung eines Fahrverbots absehen (sog. Wegfall des Handlungsunwerts). |
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VGH München | 27.11.2015 | 5 BV 14.1846 |
Verletzte und akut behandlungsbedürftige HauskatzeKann der Finder einer verletzten und akut behandlungsbedürftigen Hauskatze diese nicht bei der Fundbehörde abliefern, weil das Tier der sofortigen tierärztlichen Behandlung bedarf, besteht für die vorab verständigte Fundbehörde ein Kontrahierungszwang zum Abschluss eines Besitzkonstituts. In diesen Fällen hat die Fundbehörde dem behandelnden Tierarzt Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu leisten. |
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OVG Bautzen | 19.10.2015 | 5 D 55/14 |
Beschwerde per E-MailDie einer nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen E-Mail als PDF-Datei angehängte Beschwerdeschrift genügt nicht dem Schriftformerfordernis. |