Rechtsprechung in Kürze: Wichtige Entscheidungen (Dezember 2023)
Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung:
Gericht | Datum | Az. |
AG Hannover | 16.10.2023 | 435 C 8845/23 |
Ein Anlieger darf das angrenzende Grundstück des Nachbarn nicht eigenmächtig betreten, um das Wurzelwerk seiner Bäume vor Schäden durch Bauarbeiten zu bewahren. Bestehen Abwehransprüche, sind diese behördlich oder gerichtlich geltend zu machen. | ||
VG Freiburg | 16.10.2023 | 6K 1866/22 |
Ob Anwohner mit Schildern, die amtlichen Verkehrszeichen ähneln und die auf ihren Grundstücken aufgestellt wurden, Verkehrsteilnehmer auffordern dürfen, die Geschwindigkeit in Ortsdurchfahrten zu reduzieren, bleibt ungeklärt. Die Feststellungklagen von drei Anwohnern wurden als unzulässig abgewiesen. | ||
EuGH | 12.10.2023 | C-286/22 |
Fahrräder mit Elektrounterstützung, die ohne Treten bis zu 20 km/h schnell fahren, sind keine Kraftfahrzeuge im Sinn der Kfz-Haftpflichtversicherungsrichtlinie. | ||
BGH | 26.10.2023 | I ZR 176/19 |
Nach zwei Klarstellungen des EuGH zur Auslegung der Richtlinie 2014/40/EU (Tabakerzeugnisrichtlinie) entschied der Bundesgerichtshof, dass auch Zigarettenautomaten an Supermarktkassen die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise zeigen müssen. | ||
AG Berlin-Mitte | 09.05.2023 | 151 C 60/22 |
Beim Umstürzen eines E-Scooters gegen einen PKW greift keine Haftung aus Gefährdung nach §§ 7, 17 StVG, auch nicht für die Fahrerin bzw. den Fahrer gem. § 18 Abs. 1 StVG. Für E-Scooter mit einem Geschwindigkeitsbereich von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h gilt gem. § 8 Nr. 1 StVG keine Gefährdungshaftung. | ||
VG Weimar | 20.04.2023 | 1 E 2673/22 We |
Die Formulierung in einer Rechtsmittelbelehrung zur Einreichung eines Rechtsbehelfs „auf elektronischem Wege durch De-Mail“ ist unrichtig, da sie nur unvollständig die Möglichkeiten der Einreichung auf elektronischem Weg erfasst. | ||
OLG Frankfurt a.M. | 24.10.2023 | 2 U 5/23 |
Wird eine Spielhalle in vermieteten Räumen betrieben, sind diese nicht schon dann mangelhaft, wenn der Spielbetrieb aufgrund einer Gesetzesänderung einzustellen ist. Ein Mietmangel tritt erst ein, wenn die Nutzung der Räume behördlich untersagt wird oder dies zu erwarten ist. | ||
OVG Magdeburg | 21.08.2023 | 3 M 56/23 |
Will die Fahrerlaubnisbehörde in einem Entziehungsverfahren einen Sachverhalt berücksichtigen, der Gegenstand der Urteilsfindung in einem Strafverfahren gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis gewesen ist, so kann sie gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG zu dessen Nachteil vom Inhalt des Urteils insoweit nicht abweichen, als es sich auf die Feststellung des Sachverhalts oder die Beurteilung der Schuldfrage oder der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bezieht. Nach § 3 Abs. 4 Satz Hs. 2 StVG stehen Bußgeldentscheidungen einem Urteil gleich, soweit sie sich auf die Feststellung des Sachverhalts und die Beurteilung der Schuldfrage beziehen. | ||
OVG Saarlouis | 03.11.2023 | 2 B 127/23 |
Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung kommt nur in Betracht, wenn die notwendige „überschlägige“ Kontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der Genehmigung gerade mit Blick auf die Position des konkreten Nachbarn ergibt.
Festsetzungen in einem Bebauungsplan über das Maß der baulichen Nutzung haben – anders als Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung – grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion. |