Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen in KW 33
Von der Umbenennung von Straßennamen mit Bezug zum Nationalsozialismus über nicht selbstständige Pflegekräfte bis hin zur Hundehaltung – wir haben interessante Entscheidungen aus der Rechtsprechung für Sie zusammengestellt.
Gericht | Datum |
Aktenzeichen |
VG Arnsberg Anwohner können sich nicht gegen die Umbenennung von Straßen wehren, deren Namen einen Bezug zum Nationalsozialismus aufweisen. Es fehlt an einer Verletzung von schützenswerten subjektiven öffentlichen Rechten der Anlieger. |
06.07.2017 | 7 K 2009/16; 7 K 2014/16 |
OVG Münster Gewerbeuntersagung bei Steuerschulden, kein Sanierungskonzept |
23.06.2017 | 4 A 1251/16 |
VGH München Zur Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwangs für eine Hundehaltung nach einem Bissvorfall. |
21.06.2017 | 10 C 17.892 |
VGH Kassel
Die Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung gemäß § 33c Abs. 3 Satz 1 GewO für den gewerbsmäßigen Spielgeräteaufsteller setzt nicht das Vorliegen einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 Satz 2 GewO für den Spielhallenbetreiber voraus. Allenfalls kann ein Sachbescheidungsinteresse des Automatenaufstellers für einen Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung fehlen, wenn ein Spielhallenbetreiber offensichtlich keine Erlaubnis hat und offensichtlich auch nicht erlangen kann. Die Übergangsregelungen § 29 Abs. 4 GlüStV sind betriebs- und nicht betreiberbezogen zu verstehen. |
19.06.2017 | 8 B 931/17 |
LSG Hessen Bei einer Pflegefachkraft in einem Pflegeheim ist regelmäßig von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auszugehen. Eine Pflegefachkraft in Pflegeheim ist daher in der Regel nicht selbstständig tätig. |
13.06.2017 | L 1 KR 551/16 |
VG Trier Es besteht kein Anspruch auf Umbettung einer Urne, wenn die in einer Friedhofssatzung bestimmte Mindestruhezeit nicht eingehalten werden kann. Die festgesetzte Mindestruhefrist von 15 Jahren sei angemessen und auch erforderlich, um die Achtung des sittlichen Empfindens der Allgemeinheit sowie den Schutz der Totenruhe zu gewährleisten. |
24.05.2017 | 7 K 9781/16.TR |
VGH Kassel Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sind in einem reinen Wohngebiet auch Anlagen zur Kinderbetreuung zulässig, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen. Bei der Definition des Begriffs „Bewohner“ ist dabei nicht auf die gegenwärtige persönliche Lebenssituation der in diesem Gebiet ansässigen Grundstückseigentümer abzustellen, sondern auf die objektive Bewohnbarkeit der Grundstücke des Gebiets. Nach § 22 Abs. 1 a 1 BImSchG sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen und damit keine unzumutbaren Belästigungen oder Störungen gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO.Aus diesen Gründen sah das Gericht eine Kindertagesstätte mit 66 Plätzen in einem reinen Wohngebiet als zulässig an. |
25.02.2017 | 3 B 107/17 |
VG Ansbach
Anordnung zur Haltung von zwei Hunden kann auch gegenüber dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt getroffen werden. Zur Falschbezeichnung der Hunderasse in der Anordnung. |
13.10.2016 |
AN 5 K 15.01985 |