Rechtsprechung in Kürze KW 38
Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung für Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter.
Gericht |
Datum |
Aktenzeichen |
OVG Lüneburg | 27.07.2016 | 7 ME 81/16 |
Sowohl die Kriterien, von denen sich eine Behörde bei ihrer Auswahlentscheidung nach § 70 Abs. 3 GewO leiten lässt, als auch das konkrete Auswahlverfahren und die Auswahlentscheidung selbst müssen für alle Bewerber transparent und nachvollziehbar sein. Im konkreten Fall ist die Bildung der Unterkategorie Jugendzelt in den Vollzugshinweisen zum Vergaberichtlinien und dem Veranstaltungskonzept der Antragsgegnerin wegen fehlender Transparenz und Unbestimmtheit unwirksam. | ||
VG Mainz | 22.07.2016 | 3 L 648/16 MZ |
Ein Unternehmen darf zur Errichtung einer Windenergieanlage die Wirtschaftswege einer Gemeinde mit Schwertransportern befahren und dementsprechend ausbauen. | ||
VG Neustadt | 14.07.2016 | 4 K 11/16.NW |
Eine Anwohnerin hat keinen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten des Landkreises gegen die Nutzung eines Stellplatzes auf dem benachbarten Grundstück als Abstellplatz für Mülltonnen. | ||
OVG Lüneburg | 17.05.2016 | 7 ME 43/16 |
Es bestehen durchgreifende Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Trägers der Sammlung i.S.d. § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG, wenn es nachweislich und wiederholt zu systematischen und massiven Verstößen gegen öffentliches und/oder privates Recht durch Personen kommt, derer sich der Anzeigende als Dienstleister bedient, indem Sammelcontainer ohne erforderliche Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum oder widerrechtlich auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, und wenn bei prognostischer Betrachtung die Gefahr besteht, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten Sammlung ebenfalls oder weiterhin zu solchen gewichtigen Verstößen kommen wird. | ||
VGH München | 28.04.2016 | 9 CS 15.2118 |
Die Haltung von Geflügel im allgemeinen Wohngebiet hat sich nach wie vor auf einige wenige Stück zu beschränken, um den Wohnerwartungen der Wohnbevölkerung in einem vorwiegend dem Wohnen dienenden Gebiet gerecht zu werden. Erfordert die Erhaltungszucht einer bestimmten Kleintierart oder Rasse eine über die Gebietsverträglichkeit des jeweiligen Baugebiets hinausgehende Anzahl von Tieren, ist sie unzulässig. | ||
VG Braunschweig | 19.04.2016 | 5 B 48/16 |
Die Fachbehörde ist, sobald sie ein Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der Gefährlichkeit eines Hundes nach § 7 NHundG eingeleitet hat, kraft Sachzusammenhangs auch für vorläufige Maßnahmen, die die Hundehaltung bis zum Abschluss des Verfahrens nach § 7 NHundG regeln, sachlich zuständig. Gefahrenverdacht als hinreichende Gefahrenlage für einen vorläufigen Leinen- und Beißkorbzwang während der Dauer des Verfahrens zur Überprüfung der Gefährlichkeit eines Hundes nach § 7 NHundG wird hier im Einzelfall bejaht. | ||
OLG Jena | 18.04.2016 | 1 OLG 121 SsRs 6/16 |
Die Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, muss im Bußgeldbescheid so bezeichnet werden, dass der Betroffene erkennen kann, welches Tun oder Unterlassen den Gegenstand des Verfahrens bildet, gegen welchen Vorwurf er daher seine (mögliche) Verteidigung richten muss. Der Akteninhalt kann zur Konkretisierung des Tatvorwurfs lediglich ergänzend herangezogen werden. |