Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (Juli 2022)
Themen der Übersicht: Gefährliche Tiere, Bestattungskosten, Anordnung Meldeauflage, Corona, Dateianhang in E-Mail, Vermietung und Veräußerung von Containern
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Gericht | Datum | Aktenzeichen |
VGH München | 01.06.2022 | 10 ZB 22.1014 |
Gefährliche TiereBei Servalen handelt es sich um gefährliche Tiere im Sinne von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 LStVG. Die Tiere dürfen nur mit einer Haltungserlaubnis gehalten werden. |
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VG Hamburg | 01.06.2022 | 2 E 1835/22 |
BestattungskostenAuch eine Religionsgemeinschaft, die berechtigt ist Bestattungskosten im Wege der Verwaltungsvollstreckung geltend zu machen, benötigt hierfür eine Vollstreckungsgrundlage im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (hier § 3 HmbVwVG). >>> Tipp der Redaktion: Lesen Sie auch den Beitrag „Hamburg reformiert Bestattungsgesetz: Das sind die Neuerungen“ |
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VG Frankfurt a. M. | 25.05.2022 | 5 L 1307/22.F |
Anordnung MeldeauflageTatbestandliche Grundvoraussetzung für die Anordnung einer Meldeauflage nach § 30a HSOG ist, dass nach polizeilicher Einschätzung im Voraus rechtsfehlerfrei auf Grundlage von Tatsachen die Prognose getroffen wurde, die betreffende Person werde im entsprechenden Zeitraum Straftaten begehen. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe kann jedenfalls in Verbindung mit weiteren Indiztatsachen eine tragfähige Tatsachengrundlage für eine entsprechende Gefahrenprognose darstellen. Die im Rahmen der Prognose zu bestimmende Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Straftatbegehung, die während der gesamten Dauer der angeordneten Meldeauflage gegeben sein muss, ist auf Grundlage der Wertigkeit der durch die Meldeauflage geschützten Rechtsgüter daran zu messen, wie weitreichend in grundrechtlich verbürgte Freiheiten der betreffenden Person eingegriffen wird. |
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LG Düsseldorf OLG Oldenburg |
18.05.2022 30.03.2022 |
2b O 100/21 6 U 15/22; 6 U 12/22 |
Kein Schmerzensgeld für Quarantäne-AnordnungEine Quarantäne-Anordnung wegen des Kontakts mit einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person begründet keine Amtshaftungsansprüche gegenüber dem Staat. Betroffenen stehen keine Schmerzensgeldansprüche zu. Die Quarantäne ist angesichts der pandemiebedingten schwerwiegenden Gefahren für die Gesellschaft als geringfügiges Opfer hinzunehmen. |
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BVerfG | 23.03.2022 | 1 BvR 1295/21 |
Corona und Untersagung der Öffnung von GaststättenDie Einschätzung des BVerfG zur Eignung und Erforderlichkeit der allgemeinen Kontaktbeschränkungen des § 28b Abs. 1 Nr. 1 IfSG aF zur Eindämmung der Corona-Pandemie gilt auch für die Beschränkung der Berufsfreiheit durch die Untersagung der Öffnung von Gaststätten gem. § 28b Abs. 1 Nr. 7 IfSG in der Fassung des 4. Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.04.2021. |
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OLG Hamm | 09.03.2022 | Az. 4 W 119/20 |
Dateianhang in E-MailEin Zugang einer elektronisch in einem Dateianhang versendeten Willenserklärung liegt erst dann vor, wenn der Empfänger einer Mail den Dateianhang auch tatsächlich öffnet. Im Hinblick auf die allgemeinen Warnungen vor Virenrisiken kann der dem Empfänger nicht bekannte Absender einer Mail (hier ein Rechtsanwalt) nicht verlangen, dass die Person, für die der Dateianhang bestimmt ist, diesen ohne nähere Angaben zu der betreffenden Angelegenheit und zur Person des Absenders öffnet. Hinweis: Der Empfänger der Mail hatte glaubhaft gemacht, die Dateianhänge des ihm zuvor unbekannten Anwalts nicht geöffnet zu haben. |
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FG Düsseldorf | 21.12.2021 | 13 K 2755/20 E |
Vermietung und Veräußerung von ContainernDie Vermietung und Veräußerung von Containern im Rahmen eines Investments ist eine gewerbliche Tätigkeit. Die Grenze privater Vermögensverwaltung ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BFH überschritten. Denn bereits im Zeitpunkt der Investitionen habe festgestanden, dass sich das erwartete positive Gesamtergebnis nur unter Einbeziehung der Erlöse aus dem Verkauf der vermieteten Container erzielen lässt. |