Wegfall der Rasseliste: M-V reformiert die HundehVO
Ein geteiltes Echo hat die Reform der HundehVO M-V ausgelöst. Zentraler Punkt ist der Wegfall der Rasseliste.
Mit Verordnung vom 11.07.2022 (GVOBl. M-V 2022, 441) hat das Land Mecklenburg-Vorpommern die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V) geändert.
Rasseliste ist ersatzlos entfallen
Wie die Landesregierung mitteilt, wurden seit 2015 weniger Hunde aus Hunderassen oder -gruppen, die im Sinne der Hundehalterverordnung als gefährlich eingestuft sind (sogenannte Listenhunde), nach Beißvorfällen oder anderen gefährlichen Angriffen eingeschläfert. Außerdem bewege sich die Anzahl von Beißunfällen mit Beteiligung sogenannter Listenhunde auf einem konstanten (niedrigen) Niveau.
Weitere Beiträge zu Beißvorfällen
Daher hat das Land die Rasseliste in § 2 Abs. 3 HundehVO M-V ersatzlos gestrichen. Die Gefährlichkeit von Hunden soll sich nun ausschließlich am konkreten Verhalten eines Hundes orientieren (siehe Regelungen in § 2 Abs. 1 HundehVO M-V).
Damit folgt Mecklenburg-Vorpommern den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein sowie Thüringen.
Straffen des Verwaltungsverfahrens und berücksichtigen bisheriger Rechtsprechung
Die übrigen Regelungen betreffen überwiegend Regelungen, mit denen das Verwaltungsverfahren gestrafft sowie die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt wird.
Der Wegfall der bisherigen Rasseliste beruht auch auf der Rechtsprechung des BVerwG, das hierfür ein formelles Gesetz verlangt (Urteil vom 03.07.2002, Az. 6 CN 5/01).
Inkrafttreten
Die Änderung der HundehVO M-V ist am 23.07.2022 in Kraft getreten.