04.03.2021

Personalausweis wird smart, Zensus elektronisch

Das Bundeskabinett hat am 10.02.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (Smart-eID-Gesetz) beschlossen und die Einführung des Registerzensus weiter vorangetrieben.

elektronischer Personalausweis

Künftig digitales Ausweisen möglich

Für das digitale Ausweisen sollen ab dem Herbst diesen Jahres ein Smartphone und die PIN für den Online-Ausweis ausreichen. Hierzu wird der Online-Ausweis direkt in dem Smartphone gespeichert. Dies soll aus Sicht der Bundesregierung praktischer sein und nur etwa halb so lang dauern wie der elektronische Identitätsnachweis mit der Ausweiskarte.

Weitere Erleichterungen …

Ab dem 01.01.2021 soll das Neusetzen der PIN für den Online-Ausweis kostenlos sein. Bürgerinnen und Bürger, die ihre PIN vergessen haben oder ihren PIN-Brief nicht mehr finden, können einen PIN-Brief als Ersatz online bestellen, ohne hierfür die Gemeindeverwaltung aufsuchen zu müssen.

Bei dem Beantragen von Elterngeld, BAföG oder Corona-Überbrückungsgeld sollen sich Bürgerinnen und Bürger noch einfacher digital ausweisen können, sofern der Bundestag dem Smart-eID-Gesetz zustimmt.

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… und Einführen eines Registerzensus

Der Zensus liefert dem Bund, den Ländern und Kommunen verlässliche statistische Daten zur Bevölkerung, zur Arbeitsmarktbeteiligung und zur Wohnsituation als Grundlage für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen. Er wird bisher alle zehn Jahre erhoben.

Mit dem Registerzensus sollen die bisher erforderlichen Befragungen der Bürger durch die verstärkte Nutzung von in der Verwaltung vorhandenen Daten abgelöst werden. Das bedeutet konkret: Die Befragung von 10 % der Bevölkerung, d.h. rund acht Millionen Personen, soll entfallen und durch das elektronische Auswerten der vorhandenen Datenbestände ersetzt werden. Dies soll auch deshalb erforderlich sein, weil ab dem Jahr 2024 nicht nur alle zehn Jahre, sondern in kürzeren zeitlichen Abständen Teile der Zensusmerkmale an die EU geliefert werden müssen. Denn die EU-Verordnung 763/2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten zum Erfassen von umfassenden Bevölkerungsdaten.

Zudem verspricht sich der Bund erhebliche Kosteneinsparungen. Der letzte Zensus im Jahr 2011 kostete 667 Millionen Euro, wovon der Bund 590 Millionen Euro selbst getragen hat. Der Registerzensus soll erstmalig bei dem Zensus 2022 zur Anwendung kommen.

Weitere Informationen zum Smart-eID-Gesetz finden Sie >>> hier.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)