Unerlaubtes Parken auf Privatparkplatz: Wer trägt die Abschleppkosten?
Wer sein Fahrzeug auf einem Privatparkplatz unerlaubt abstellt, hat die Abschleppkosten auch dann zu tragen, wenn hinter der Windschutzscheibe ein Zettel mit der Mobilfunknummer des Fahrers hinterlassen wurde (AG München, Urt. vom 02.05.2016, Az. 122 C 31597/15). mehr