Amtshaftung wegen Verletzung des Rechts auf Totenfürsorge?
In einer zunehmenden Anzahl von Fällen müssen die Ordnungsbehörden hoheitlich tätig werden, um einen Verstorbenen von Amts wegen zu bestatten, weil die Angehörigen dies nicht tun. In Berlin wurde eine Bestattung vorgenommen, ohne die Angehörigen zu informieren. Diese klagten auf Schadensersatz. Das KG Berlin musste entscheiden, ob eine ... mehr