Rauchergaststätte: Anbieten von Flammkuchen und Nachos ist unzulässig
Da das Anbieten von Kuchen, Speiseeis, Nachos und Flammkuchen keine „einfache Speisen“ nach dem Nichtraucherschutzgesetz darstellt, ist deren Abgabe verboten oder eine Umwandlung in eine rauchfreie Speisewirtschaft hat zu erfolgen (VG Neustadt a.d. Weinstraße, Beschluss vom 11.04.2017, Az. 4 L 394/17.NW). mehr