Sind die Erben eines Hauses auch ohne Erbschein Zustandsstörer?
Die Erben eines stark verfallenen Hauses wehrten sich gegen behördliche Maßnahmen mit der Begründung, sie hätten noch keinen Erbschein. Der VGH München (Beschl. vom 26.02.2024, Az. 9 CS 23.2245) musste entscheiden, ob sie trotzdem zur Gefahrenabwehr herangezogen werden können. mehr