„Anlieger frei“ bedeutet Bußgeld für Durchgangsverkehr
Das OLG Oldenburg hat das einem Lkw-Fahrer auferlegte Bußgeld bestätigt, der das Verkehrsschild 253 (Durchgangsverkehr für Lkw über 3,5 t gesperrt) missachtet hat. Außerdem konnte er nicht nachweisen, dass er einen Anlieger beliefert hat (OLG Oldenburg, Urteil vom 09.08.2017, Az. 2 Ss (OWi) 213/17). mehr