Anordnung zur Hundehaltung wegen Lärmbelästigung
Die Anordnung, Hunde aus Lärmschutzgründen nur unter Aufsicht einer geeigneten Person in den Garten des Wohnanwesens zu lassen und bei anhaltendem Gebell ins Haus zu nehmen ist rechtmäßig (Bay. VGH, Urteil vom 21.05.2015, Az. M 22 K 14.2203). mehr