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Ruhestörung an einem Dorfplatz: Ist die Gemeinde verantwortlich?
Das VG Koblenz beschäftigte sich damit, ob eine Gemeinde für den Zustand eines Dorfplatzes, der in ihrem Eigentum steht, und für das Verhalten von Ruhestörern, die sich auf dem Platz treffen, verantwortlich ist (Urteil vom 18.10.2017, Az. 4 K 1006/16.KO). mehr