Parkverstoß des Sohnes: Fahrzeughalterin trägt die Kosten
Die verspätete Mitteilung, ein anderer sei für den Parkverstoß verantwortlich, entbindet nicht von der Zahlung der Verfahrens (Halter-)Kosten (AG München 11.10.2018, Az. 953 OWi 195/18). mehr