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Stellvertretererlaubnis für unzuverlässigen Bordellbetreiber?
Ein unzuverlässiger Bordellbetreiber, der keine Erlaubnis nach dem ProstSchG zum Betrieb eines Bordells bekam, setzte eine Stellvertreterin ein, um doch noch eine Erlaubnis zu erhalten. Das OVG Koblenz (Beschl. vom 12.03.2019, Az. 6 B 10173/19.OVG) hatte zu prüfen, ob dieser Trick funktioniert. mehr