Demonstration: Anliegerdurchfahrt muss gewährleistet sein
Auch während einer Demonstration muss Anliegern in der Regel die Nutzung der Straße insoweit gestattet werden, als sie zum Erreichen ihres Grundstücks darauf angewiesen sind (VG Koblenz, Beschluss vom 01.09.2020, Az. 3 L 745/20.KO). mehr