Bürgermeister auch in der zweiten Instanz wegen Versäumnissen zum Absichern eines Teiches verurteilt
Wie schon das AG Schwalmstadt (wir berichteten) sah es das LG Marburg (Urteil vom 22.02.2023, Az. 8 Ns - 4 Js 12490/16) als erwiesen an, dass der Bürgermeister einer Gemeinde seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, indem er es unterlassen hat, einen Teich abzusichern. In dem Gewässer waren im Jahr 2016 drei Kinder ertrunken. mehr