Berechnen der Widerspruchsfrist: Für Sie nicht mehr!
Zum Verschieben des Fristendes auf den nächsten Werktag, wenn die Frist an einem Sonnabend, Sonntag oder einem Feiertag endet, nimmt das das OVG Lüneburg eine andere Position als der BFH ein (OVG Lüneburg vom 26.10.2006 - 7 PA 184/06). An einem Beispiel wird verdeutlicht, wie Fristen richtig berechnet werden. mehr