Reinigungspflichten darf man nicht pauschal auf Anlieger abwälzen
Eine Gemeinde wollte die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht an einem kombinierten Geh- und Radweg auf die Anlieger übertragen. Dem schoben die Münchner Richter einen Riegel vor: Entscheidend ist, ob die Reinigung den Anliegern zugemutet werden kann (VGH München, Urteil vom 04.04.2007, Az. 8 B 05.3195). mehr