Letzter eingetragener Kfz-Halter muss Abschleppkosten für Schrottfahrzeug tragen
Der letzteingetragene Kfz-Halter und frühere Eigentümer kann als Zustandsstörer für die Abschleppkosten seines früheren Fahrzeugs herangezogen werden (VG Göttingen, Urteil vom 22.07.2010, Az. 1 A 25/10). mehr