Spielhallenerlaubnis auf Vorrat fällt nicht unter die Übergangsregelung zum GlüStV
Ein Spielhallenbetreiber hielt sich für ganz clever und beantragte eine Spielhallenerlaubnis vor dem Inkrafttreten des GlüStV 2012 „auf Vorrat“. Das Gewerbeamt spielte aber nicht mit, und das VG Saarlouis brachte das Vorhaben endgültig zu Fall (Urteil vom 06.11.2014, Az. 1 K 1077/13). mehr