Handelt es sich bei „Dildo Porno Hardcore Shows“ und „Live Shows“ um Schaustellen von Personen?
Das Verwaltungsgericht Ansbach musste sich mit der Frage befassen, ob „Dildo Porno Hardcore Shows mit Publikumsbeteiligung“ und „Live-Sex-Pornoshows“, in denen der Geschlechtsverkehr vorgeführt wird, in einem Bordell als „Schaustellen von Personen“ erlaubnispflichtig sind (Beschl. vom 08.01.2015, Az. AN 4 S 14.01979). mehr