Auflage zum Fahrtenbuch trotz Aussageverweigerung rechtmäßig
Das VG Koblenz hat entschieden, dass kein doppeltes „Recht“ besteht, nach einem Verkehrsverstoß im Verfahren nicht belangt zu werden und gleichzeitig von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben (VG Koblenz, Urteil vom 13.01.2015, Az.: 4 K 215/14.KO). mehr