Fahrverbot trotz persönlicher Umstände
Für ein Absehen vom Fahrverbot reicht es nicht aus, wenn der Betroffene an jedem Wochenende seine Ehefrau besucht, die in einem Pflegeheim wohnt, das rund 45 km von seinem Wohnort entfernt ist, wenn das Pflegeheim mit der Bahn gut zu erreichen ist, und zwar auch dann nicht, wenn das Pflegeheim vom Bahnhof nur „schwer“ zu erreichen ist; der ... mehr