Nun endgültig: Pauschale Jahresgebühren für Sondernutzungen sind unzulässig
Mit Urteil vom 26.10.2023, Az. 11 A 339/23, hat das OVG Münster seine zuvor getroffene Eilentscheidung bestätigt: Die Gebühren für die Sondernutzung müssen für die Zeit der Inanspruchnahme der Straße bemessen werden. mehr