Auswerten von Blitzerdaten durch private Unternehmen ist zulässig
Das Auswerten von Rohdaten einer Geschwindigkeitsmessung durch ein privates Unternehmen im Auftrag der Bußgeldbehörde begründet kein Beweisverwertungsverbot im Bußgeldverfahren (OLG Rostock, Beschlüsse vom 17.11.2015, Az. 21 Ss OWi 158/15 und 21 Ss OWi 161/15). mehr