07.02.2018

Kann ein Bürger die Aufstellung öffentlicher Toiletten verlangen?

Sieht das Gemeinderecht vor, dass ein Bürger die Aufstellung öffentlicher Toiletten verlangen kann (OVG Münster, Beschluss vom 14.12.2017, Az. 15 E 830/17; E 831/17)?

Aufstellung öffentlicher Toiletten

Der Antragsteller wollte die Stadt verpflichten, auf öffentlichen Plätzen im Stadtgebiet kostenfrei benutzbare Toiletten zu schaffen und unentgeltlichen Zugang zu bereits vorhandenen Toiletten zu ermöglichen. Übergangsweise verlangte er im Eilverfahren die Aufstellung von Dixi-Toiletten.

Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte den Antrag im Rahmen der Prozesskostenhilfe jedoch ab.

Entscheidungsgründe

  • Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Hieran fehlte es.
  • Es gibt keine Rechtsvorschrift, auf deren Grundlage der Antragsteller die Aufstellung öffentlicher Toiletten von der Stadt verlangen kann. Die Regelungen der Gemeindeordnung (hier: NRW) gibt dem Bürger keinen Anspruch auf Schaffung bestimmter gemeindlicher Einrichtungen.
  • Ein solcher Anspruch ergibt sich im konkreten Fall auch nicht ausnahmsweise aus den Grundrechten, insbesondere der Menschenwürde. Dem Antragsteller bieten sich andere Möglichkeiten, seinen gesundheitlichen Einschränkungen zu begegnen, um sich in der Öffentlichkeit aufhalten zu können.
  • Dass nach der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt das Verrichten der Notdurft auf Verkehrsflächen und Anlagen der Stadt untersagt ist, führt ebenfalls nicht zu einem subjektiven Recht auf Errichtung öffentlicher Toiletten. Der Bürger kann auch nicht den kostenfreien Zugang zu bereits vorhandenen Toiletten verlangen, weil der Staat individuell zurechenbare Leistungen der Daseinsvorsorge nicht kostenlos erbringen muss.
Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)