29.05.2024

Neuer Anlauf zur Reform von StVG und StVO

Im Herbst war die Reform des StVG und der StVO hauptsächlich zu Tempo-30-Zonen und Radwegen am Widerstand der Länder gescheitert. Nun sind die Länder kompromissbereit.

Druck der Kommunen

In erster Linie wegen des Drucks aus den Kommunen, die sich dringend mehr Gestaltungsspielräume für Tempo-30-Zonen, Radwege, Busspuren und Zebrastreifen wünschen, wollen die Verkehrsminister der Länder doch noch auf einen Kompromiss zur Reform des StVG und der StVO hinarbeiten.

Bedenken der Länder

Nach der aktuellen Rechtslage können Kommunen Tempo-30-Zonen insbesondere dann einrichten, wenn die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs gefährdet ist. Auf bestimmten Straßen müssen mehrere gleich gelagerte Unfälle dokumentiert worden sein, um die Geschwindigkeit reduzieren zu können. Diese Regelung empfinden die Kommunen als zu starr und nicht mehr zeitgemäß.

Neben der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs sollen künftig nach ihren Vorstellungen auch andere Kriterien bei der Planung verkehrspolitischer Maßnahmen berücksichtigt werden, z.B. der Klima- und Umweltschutz, die städtebauliche Entwicklung sowie gesundheitliche Belange der Betroffenen.

Verkehrsminister gefordert

Nachdem die Länder nunmehr Verhandlungsbereitschaft signalisiert haben, erwarten sie, das der Bundesverkehrsminister den Vermittlungsausschuss anruft, um die beerdigte Reform wiederzubeleben.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)