15.04.2015

Urteile zur Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer

Ist ein iPod ein Mobiltelefon und fällt dessen Nutzung während der Fahrt unter das „Handyverbot“? Darf ein Smartphone während der Fahrt als Navi benutzt werden? Darf ein Fahrlehrer während einer Ausbildungsfahrt mit seinem Handy telefonieren? Wir geben eine kurze Zusammenfassung über die aktuelle Rechtsprechung.

Mobiltelefon am Steuer

Die Rechtsprechung in Sachen „Handyverbot während der Fahrt“ wird immer umfangreicher und bunter. Ist es verkehrssicherer, in ein iPod zu diktieren als mit einem Handy zu telefonieren oder das Navi im Smartphone zu bedienen? Kann ein Fahrlehrer die Ausbildungsfahrt sicher verfolgen und im Notfall unverzüglich eingreifen, wenn er nebenher telefoniert? Die nachfolgenden aktuellen Urteile zu diesem Thema belegen, dass die Verbotsnorm des § 23 Abs. 1a StVO dringend einer Reform bedarf, damit Informationsbedürfnis und Verkehrssicherheit praxisgerecht in Einklang gebracht werden.

Smartphone als Navi

OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2015, Az.: 1 RBs 232/14

  • Die Nutzung eines Smartphones als Navigationshilfe oder für andere Hilfsdienste, z.B. als Stauwarner, fällt unter § 23 Abs. 1a StVO.
  • Das Smartphone darf in diesen Fällen beim Fahren nicht aufgenommen und festgehalten werden. Erlaubt ist dies nur dann, wenn das Fahrzeug steht und wenn bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Ist ein iPod ein Mobiltelefon?

AG Waldbröl, Urteil vom 31.10.2014, Az.: 44 OWI-225 JS 1055/14-121/14

  • Ein iPod, mit dem man ggf. nur über eine Internetverbindung telefonieren kann, fällt nicht unter den Begriff des Mobiltelefons im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO.
  • Unter Mobiltelefon versteht man ein tragbares Telefon, das über Funk mit dem Telefonnetz kommuniziert und daher ortsunabhängig eingesetzt werden kann.
  • Ein iPod erfüllt diesen Begriff nicht. Er ist ein tragbares digitales Medienabspielgerät und verfügt über keine eigenständige Telefonfunktion sowie keine SIM-Karte. Nur durch Benutzen einer App ist das Telefonieren über eine WLAN-Internetverbindung technisch möglich.
  • Daher war es zulässig, dass der Fahrer seinen iPod während der Fahrt in die Hand genommen und ein Diktat in das Gerät gesprochen hat.

Wenn der Fahrlehrer telefoniert

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.09.2014, Az.: 4 StR 92/14

  • Telefoniert ein Fahrlehrer während einer Ausbildungsfahrt mit einem Mobiltelefon, so liegt keine nach § 23 Abs. 1a StVO verbotswidrige Benutzung des Mobiltelefons vor, solange der Fahrlehrer nicht in die Fahrt eingreift. Denn in diesem Fall gilt er nicht als Fahrzeugführer im Sinne der Vorschrift.
Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)