08.03.2016

Neu: Vorschriften zum Austausch von Flüchtlingsdaten

Zum Bewältigen des Flüchtlingsstroms, der zwar im Winter nachgelassen hat, aber dennoch weit über der Zuwanderung vergangener Jahre liegt, hat der Bundesgesetz- und Verordnungsgeber Vorschriften zum Austausch von Flüchtlingsdaten und zum Ausstellen eines Ankunftsnachweises erlassen.

Austausch von Flüchtlingsdatgen

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustauschs zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken“ vom 04.02.2016 (BGBl. I Seite 130) und der „Verordnung über die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ vom 05.02.2016 (BGBl. I Seite 162) sollen Flüchtlinge einfacher und schneller registriert sowie eindeutig identifiziert werden.

Es gelten insbesondere folgende Neuregelungen:

  • Die persönlichen Daten eines Zuwanderers oder einer Zuwanderin werden beim Erstkontakt in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge aufgenommen. Bisher war das nicht der Fall.
  • Relevante Informationen werden einheitlich und standardisiert in einem zentralen System erfasst. Dies sind solche Daten wie Namen, Geburtsdatum und -ort, Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen, Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen.
  • Registrierung und Identifizierung von Zuwanderern oder Zuwanderinnen werden erheblich erleichtert. Doppelregistrierungen werden mit dem neuen Flüchtlingsausweis (Amtsdeutsch: Ankunftsnachweis) verhindert.
  • Es werden auch Daten gespeichert, die für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind, beispielsweise Informationen über Schulbildung, Berufsausbildung und sonstige Qualifikationen. Diese Daten werden öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt, mit denen Zuwanderer oder Zuwanderinnen regelmäßig in Kontakt treten, z.B. Jobcenter.
  • Der Ankunftsnachweis ist ein Papierdokument. Ausgestellt wird er von der für den Asylsuchenden zuständigen Aufnahmeeinrichtung oder Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
  • Nur bei Vorlage dieses Nachweises werden Anträge auf Anerkennung als Flüchtling oder als Asylbewerber bearbeitet und staatliche Leistungen ausgezahlt.
Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)