19.05.2021

Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (Mai 2021)

Wer den Paketscanner im Straßenverkehr bedient, muss wie bei der Handynutzung mit Geldbußen rechnen. Weitere Themen der Übersicht: Mülltonnen, Sondernutzungsgebühr, Altkleidersammelcontainer.

Mülltonnen Sondernutzungsgebühr Altkleidersammelcontainer
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Gericht Datum Aktenzeichen
VG Lüneburg 14.03.2021 3 B 1/21

Mülltonnen zur Abholung auf Bürgersteig bereitstellen

Ein Grundstückeigentümer kann nach einer kommunalen Abfallbewirtschaftungssatzung verpflichtet sein, die Mülltonnen zur Abholung auf dem Bürgersteig bereitzustellen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Abtransport der Behälter vom Grundstück schwierig ist, weil die Behälter zugeparkt sind.

Hess. VGH 09.02.2021 5 A 823/19

Geltendmachung einer Sondernutzungsgebühr

Die Geltendmachung einer Sondernutzungsgebühr setzt, soweit nach der Sondernutzungssatzung Schuldner auch derjenige ist, der eine Sondernutzung in seinem Interesse ausüben lässt (§ 12 Nr. 3 Alt. 2 SNS), regelmäßig voraus, dass bei dem Gebührenschuldner ein Willenselement hinsichtlich der (unerlaubten) Sondernutzung vorliegt.

Saarl. OVG 03.02.2021 1 A 308/19

Altkleidersammelcontainer

Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum: Zur Abgrenzung der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis nach § 18 StrG SL von der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, 32 Abs. 1 StVO.

OLG Hamm 03.11.2020 4 RBs 345/20

Paketscanner im Straßenverkehr

Paketdienstfahrer haben oft enormen Zeitdruck. Für Multitasking gibt es jedoch Grenzen: Wer den Paketscanner im Straßenverkehr bedient, muss wie bei der Handynutzung mit Geldbußen rechnen.

Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)