Melderegisterauskunftsverordnung des Bundes
Das Bundesinnenministerium hat mit Datum vom 15.07.2015 eine Melderegisterauskunftsverordnung – MRAV erlassen (BGBl. I S. 1274).
- Die Verordnung regelt das Verfahren zur Abgabe und zum Widerruf der Einwilligung gegenüber der Auskunft verlangenden Person oder Stelle bei Melderegisterauskünften für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels.
- Eine Einwilligung bedarf der Schriftform nach dem Muster der Anlage zur Verordnung, was auch elektronisch möglich ist.
- Ein jederzeitiger Widerruf der Einwilligung ist möglich