06.10.2015

Melderegisterauskunftsverordnung des Bundes

Das Bundesinnenministerium hat mit Datum vom 15.07.2015 eine Melderegisterauskunftsverordnung – MRAV erlassen (BGBl. I S. 1274).

Ersatzausweis
  • Die Verordnung regelt das Verfahren zur Abgabe und zum Widerruf der Einwilligung gegenüber der Auskunft verlangenden Person oder Stelle bei Melderegisterauskünften für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels.
  • Eine Einwilligung bedarf der Schriftform nach dem Muster der Anlage zur Verordnung, was auch elektronisch möglich ist.
  • Ein jederzeitiger Widerruf der Einwilligung ist möglich
Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)