Speisen und Getränke „to go“ künftig in Mehrwegbehältnissen
Cafés, Bistros, Restaurants usw. haben die Corona-Pandemie noch nicht überstanden, da zeigen sich am Horizont schon die nächsten Herausforderungen: „Take-away“-Speisen und Getränke „to go“ sind künftig auch in Mehrwegbehältern anzubieten – ohne Aufpreis.
Anbieten von Mehrwegbehältnissen
Ab 2023 sollen Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs („take away“) oder To-go-Getränke verkaufen, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten müssen. Dies sieht eine Novelle des Verpackungsgesetzes vor, die das Bundeskabinett am 20.01.2021 beschlossen hat.
Keine Mehrkosten durch Mehrwegbehältnisse für den Kunden
Die Getränke und Speisen in Mehrwegverpackungen sollen nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Für alle Angebotsgrößen eines To-go-Getränks sollen künftig entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen.
Die Novelle sieht vor, dass Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und deren Ladenfläche nicht größer als 80 Quadratmeter ist, von dieser Verpflichtung ausgenommen werden. Der Kunde soll aber, sofern er dies wünscht, seine eigenen Mehrwegbehälter befüllen dürfen.
Mehrwegbehältnisse stellen Gaststätten vor neue Herausforderungen
Die Gaststätten haben die Einschränkungen der Corona-Pandemie noch nicht überwunden, schon müssen sie sich der nächsten Herausforderung stellen. Die Gaststättenbehörden stehen dann vor der undankbaren Aufgabe, das Einhalten dieser Vorschriften zu kontrollieren.
Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt
Die Novelle des Verpackungsgesetzes wird nun dem Bundestag zugeleitet und muss dann dem Bundesrat vorgelegt werden. Sie wird auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet.