Gratis-Download: Darf Polizei Massagestudio wegen Prostitution schließen?
Prostitution im Massagestudio?
Die bulgarische Staatsangehörige PI betreibt ein Massagestudio in Fritzlar und bietet gemäß ihrer vor sechs Jahren abgegebenen Gewerbeanzeige Massagen an.
Zwei Polizeibeamte der örtlichen Polizeidienststelle betraten das Massagestudio von PI. In der Überzeugung, dass den Kunden dort sexuelle Dienste in Form von Nacktmassagen und erotische Massagen angeboten würden, schlossen die Beamten das Studio wegen des Verdachts des rechtswidrigen Betriebs einer Prostitutionsstätte ohne gültige Erlaubnis.
Die Polizisten schlossen das Massagestudio mit sofortiger Wirkung.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste hier die Frage klären, ob das Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegensteht. Danach kann eine nationale Behörde einen Gewerbebetrieb durch eine Maßnahme mit sofortiger Wirkung schließen, weil sie den Verdacht hat, dass im Rahmen dieses Gewerbebetriebs ohne die erforderliche Bewilligung Prostitution ausgeübt wird, ohne dabei zu gewährleisten, dass bestimmte Verfahrensrechte der Inhaberin des Gewerbebetriebs beachtet werden.
Drei Fragen, um den Fall zu lösen
- Ist die Betriebsschließung mit Unionsrecht vereinbar?
- Durften die Polizeibeamten das Massagestudio schließen?
- In welchen Fällen kann das Prostitutionsgewerbe beendet werden?
Die ausführliche Falllösung und Hinweise auf entsprechende Gerichtsurteile finden Sie im Download.
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