15.04.2024

Lärmschutz gelockert: Regierung ermöglicht Public Viewing bei Spielen der UEFA-EURO-2024

Mit Beschluss vom 20. März hat die Bundesregierung die Voraussetzungen geschaffen, Spiele der UEFA-EURO-2024 im Sommer im Freien gemeinsam zu verfolgen.

27 EM-Spiele in der Nachtzeit

Zahlreiche Spiele der Fußball-Europameisterschaft 2024 der Männer beginnen bereits in der Vorrunde um 21 Uhr und werden daher zu Beginn der Nachtzeit i.S. des Lärmschutzrechts nicht beendet sein. Damit die Fußball-Fans diese Spiele gemeinsam im Freien bis zum Ende schauen können, hat die Bundesregierung nach Absprache mit den Ländern die Lärmschutzvorschriften zeitlich begrenzt vom 14. Juni bis 14. Juli gelockert.

„Public Viewing“ nur nach Interessenabwägung

Sollen Spiele im Freien nach 22 Uhr gezeigt werden, muss der Veranstalter bei der Kommune eine Erlaubnis beantragen. Auf der Grundlage der „Public Viewing“-Verordnung haben die Städte und Gemeinden zwischen dem öffentlichen Interesse an dem gemeinsamen Schauen der Fußballspiele und dem Schutz der Nachtruhe der Anwohner abzuwägen. Neben dem Interesse des Publikums am „Public Viewing“ sind insbesondere auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen zu berücksichtigen.

Zustimmung des Bundesrats erforderlich

Die „Public Viewing“-Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, die aber sicher ist.

Details im Mai-Update der Ordnungsamtspraxis

Im nächsten Update der Ordnungsamtspraxis werden die Details zum Lärmschutz bei Public-Viewing-Veranstaltungen zur UEFA-EURO-2024 dargestellt.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)