Kommunen müssen künftig digitale Anwendungen bereitstellen
Ende Mai hat die Bundesregierung den Entwurf des Onlinezugangsgesetzes 2.0 beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Das seit dem Jahr 2019 bestehende BUND-ID-Konto wird flächendeckend ausgebaut und verpflichtend.
Länder und Kommunen müssen digitale Angebote in BUND-ID einstellen
Damit die Digitalisierung der Verwaltung endlich Fahrt aufnimmt, plant der Bund, die Länder und Kommunen mit dem OZG 2.0 bindend zu verpflichten, digitale Anwendungen für die Bürger bereitzustellen und hierbei das BUND-ID-Konto zu nutzen. Das BUND-ID-Konto, das unter id.bund.de eingerichtet werden kann, ermöglicht es den Nutzern, sich online zu identifizieren, Anträge zu stellen und elektronische Bescheide zu empfangen.
BUND-ID-Konto fristet bisher ein Schattendasein
Das BUND-ID-Konto ist seit 2019 verfügbar, wurde aber bisher kaum genutzt, obwohl 2,8 Mio. Nutzer über ein BUND-ID-Konto verfügen und 60 digitale Angebote bereitstehen, wie z.B. das Digitale Elterngeld, das Bürgergeld, die Fahrerlaubnis, Geburtsurkunden sowie Bewohnerparkausweise. Von den 2,8 Mio. Usern sind 2,4 Mio. Studenten, die zwingend ein BUND-ID-Konto haben müssen, um den Heizkostenzuschuss in Höhe von 200 Euro zu erhalten.
Im nächsten Schritt sollen weitere Verwaltungsleistungen digitalisiert werden
Im nächsten Jahr sollen weitere 16 zentrale Verwaltungsleistungen digital angeboten werden, insbesondere der Bauantrag, das Beantragen von Personalausweisen und das Ummelden nach einem Umzug.
Einen Überblick über den Stand der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ermöglicht die Internetseite https://dashboard.ozg-umsetzung.de/.