09.02.2015

Koalition einigt sich auf Eckpunkte zum Prostitutionsschutz

Es ist geschafft: Nach monatelangem Gerangel hat sich die Große Koalition auf die Eckpunkte eines neuen Gesetzes zum Schutz der Prostituierten geeinigt. CDU und SPD haben den Weg für das neue „Gesetz zum Prostitutionsschutz“ frei gemacht.

Prostitution

Das alte Prostitutionsschutzgesetz war zunehmend in die Kritik geraten, da es das eigentliche Ziel – den Schutz der Prostituierten – verfehlte. Gegen Neuerungen, die auch Verschärfungen bedeuteten, hatten sich auch Berufsverbände der Sexarbeiterinnen stark gemacht.

Erlaubnis und Zuverlässigkeitsprüfung kommt

Mit dem neuen Gesetz kommen neue Pflichten auf die Bordellbetreiber zu: Sie benötigen künftig eine Erlaubnis und müssen eine Zuverlässigkeitsprüfung über sich ergehen lassen. Damit sollen vor allem Akteure aus dem kriminellen Milieu herausgefiltert werden. Für die Prostituierten selbst wird es eine Anmeldepflicht geben, diese soll immer nur für ein Jahr gelten. Ob diese tatsächlich in der Gewerbeordnung verankert wird, wird sich zeigen. Beim Thema Anmeldung werden nicht nur datenschutzrechtliche Bedenken laut. Es bleibt auch abzuwarten, wer denn die angekündigten Mindesterfordernisse zum Schutz der dort Tätigen überprüfen soll, wie beispielsweise die Einhaltung von räumlichen und hygienischen Vorgaben.

Mindestalter bleibt aus

Die CDU/CSU hat sich bei den Beratungen stets für ein Mindestalter von 21 Jahren bei Prostituierten stark gemacht. Diese Forderung konnte sich letztlich nicht durchsetzen, auch wenn es für die unter 21-Jährigen nun Sonderregelungen geben soll. Geplant ist neben der verpflichtenden, medizinischen Erstberatung für alle eine halbjährliche, verpflichtende Beratung für unter 21-Jährige.

Kondompflicht für Freier – ohne Bußgeld für Prostituierte

Das Eckpunktepapier sieht die Kondompflicht für Freier vor. Umstritten war, ob und wie diese Pflicht bußgeldbewehrt sein solle. Jedenfalls müssen die Prostituierten nach den jetzigen Vereinbarungen kein Bußgeld befürchten. Die Kondompflicht gilt bereits im Saarland; an Kontrollen denkt hier jedoch – zum Glück – niemand.

Autor*in: Anna Gollenbeck (Anna Gollenbeck ist Herausgeberin des Werkes Gewerbeamtspraxis und in Hamburg als Rechtsanwältin tätig.)