Kabinett einigt sich auf weiteren Abbau von Bürokratie
Immer wieder wird die Bürokratielastigkeit des Rechtssystems kritisiert. Dieser Kritik soll mit dem „Bürokratieentlastungspaket IV“ begegnet werden. Wer endlich den großen Wurf erwartet, wird leider enttäuscht.
Abbau bürokratischer Hemmnisse Teil 4
Am 13.03. hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (auch „Merseburger Entbürokratisierungspaket“ genannt) beschlossen. Das Gesetzesvorhaben hat das Ziel, den bürokratischen Aufwand bei Unternehmen und Bürgern zu verringern. Vorgesehen sind Entlastungen von bürokratischen Vorgaben im Handelsgesetzbuch, im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Umsatzsteuergesetz, im Bundesmeldegesetz und im Unterhaltsvorschussgesetz.
Weniger Formalismus im Zivilrecht
Der digitale Wandel soll insbesondere durch den Verzicht oder die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht gefördert werden. Das Erfordernis der Schriftform, das eine eigenhändige Unterschrift voraussetzt, soll in geeigneten Bereichen zum Erfordernis der Textform herabgestuft werden, soweit dies angemessen und sachgerecht ist. Künftig soll eine E-Mail, eine SMS oder eine Messenger-Nachricht ausreichen, um rechtlich zu handeln.
Fluggastabfertigung mit dem ePass
Die Fluggastabfertigung kann nach dem Entwurf künftig auch digital erfolgen. Hierdurch würden die Abläufe am Flughafen beschleunigt. Zum Zweck der digitalen Fluggastabfertigung sollen mit ausdrücklicher Einwilligung des Reisenden bestimmte Daten aus dem Chip des elektronischen Reisepasses ausgelesen werden können.
Kürzen von Aufbewahrungsfristen
Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, z.B. Rechnungskopien, Kontoauszüge sowie Lohn- und Gehaltslisten, sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Durch das frühzeitige Entsorgen von Belegen sollen die Kosten der Aufbewahrung reduziert werden.
Hotelmeldepflicht entfällt
Vorgesehen ist auch, die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige im Inland abzuschaffen.
Parlamentarisches Verfahren eingeleitet
Die Bundesregierung wird das beschlossene Konzept nun dem Bundestag vorlegen. Der Referentenentwurf ist abrufbar unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_BEG_IV.pdf?__blob=publicationFile&v=6