Jugendliche vor elektronischen Zigaretten schützen
Elektronische Zigaretten und elektronische Shishas, bei denen Liquids verdampfen, sind keine „Tabakwaren“ i.S.d. Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Die Abgabe- und Konsumverbote für Liquids greifen daher nicht. Dieses Problem will die Bundesregierung nun beheben.
Zuletzt aktualisiert am: 14. Januar 2016

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas und Tabakwaren werden folgende Vorschriften in das JuSchG und JArbSchG eingearbeitet:
- Die Abgabe- und Konsumverbote von Tabakwaren werden auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas ausgedehnt.
- Tabakwaren und elektronische Zigaretten sowie elektronische Shishas dürfen künftig auch über den Versandhandel nur an Erwachsene abgegeben werden.
- Das Abgabeverbot von Tabakwaren im JArbSchG wird ebenfalls auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas ausgeweitet.