Ist ein Baumkontrolleur für den Tod eines Kindes verantwortlich?
Das AG Augsburg (Urteil vom 25.09.2023) musste entscheiden, ob ein Baumkontrolleur schuldhaft gehandelt hat, weil der von ihm untersuchte Baum später umgefallen ist und dabei ein Kleinkind getötet wurde.
Tragischer Unglücksfall
Ein 23 Meter hoher Ahorn, der 14 Monate zuvor von einem städtischen Baumkontrolleur untersucht wurde, fiel um und traf eine Wippe, auf der eine Mutter mit ihrer 20 Monate alten Tochter spielte. Mutter und Tochter wurden schwer verletzt. Das Mädchen starb später in der Uniklinik. Die mit einem Pilzbefall einhergehende innere Fäule des Baums hatte der Kontrolleur nicht erkannt.
Sachverständige uneins
Das AG hörte drei Baumgutachter an, die die Verantwortung des Kontrolleurs jeweils unterschiedlich bewerteten. Ein Sachverständiger meinte, der städtische Mitarbeiter hätte eine weitergehende technische Untersuchung des Ahorns veranlassen müssen. Es habe Anzeichen wie eine auffällige Wurzelbildung gegeben. Die beiden anderen Gutachter sagten aus, die vorgenommene Routineüberprüfung habe den Vorgaben der Baumkontrollrichtlinie entsprochen. Ein Gutachter sagte, ein Kontrolleur könne immer nur eine Gefahrenabschätzung abgeben. Letztlich bleibe immer ein Restrisiko, dass es doch einmal zu einem Unglück komme. Die Kommunen müssten sonst Tausende Bäume mit großem Aufwand untersuchen. Dafür sei kein Personal vorhanden. Wer absolute Sicherheit anstrebe, müsse große Teile der Baumbestände fällen.
Ergebnis
In einem abgekürzten Urteil gemäß § 267 Abs. 5 Satz 2 StPO wurde der Baumkontrolleur von dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. In dem Urteil wurden weder der Sachverhalt noch ausführliche Gründe dargelegt, sondern lediglich ausgeführt, dass ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen erfolgt.