Gratis-Download: Obdachlosigkeit – Anspruch auf Unterbringung im Einzelzimmer?
Obdachlosigkeit und gesundheitliche Probleme
Herr Landmann spricht bei der Ordnungsbehörde der Gemeinde Fürstenwald vor und erklärt, er sei seit zwei Jahren arbeitslos und nun auch obdachlos. Bisher habe er bei seiner Mutter zur Untermiete gewohnt. Seit 38 Jahren leide er an schweren Depressionen, seit einiger Zeit auch verbunden mit einer chronisch-rezidivierenden bipolaren Störung mit therapieresistenter manischer Episode. Hierzu legt Herr Landmann ein entsprechendes ärztliches Attest vor. Aus einem weiteren ärztlichen Attest ergibt sich, dass sich der gesundheitliche Zustand von Herrn Landmann während seines Aufenthalts bei seiner Mutter stetig verschlechtert hat. Eine Unterbringung in der Wohnung der Mutter führt zu massiven Konfliktsituationen, die bei ihm eine gesundheitliche Dekompensation auslösen.
Bitte um Einzelzimmer in Obdachlosenunterkunft
Herr Landmann ist zu 60 % schwerbehindert und bezieht seit sechs Monaten eine Erwerbsminderungsrente sowie Sozialhilfe in Höhe von ca. 400 Euro. Entsprechende Nachweise legt Herr Landmann vor. Alle Bemühungen, eine Wohnung zu finden, seien bisher erfolglos geblieben. Er bittet daher um Überlassung einer Obdachlosenunterkunft. Die Unterbringung in einer Sammelunterkunft lehnt Herr Landmann kategorisch ab. Seine Unterbringung in einem Einzelzimmer sei aufgrund der schweren psychischen Erkrankungen zwingend erforderlich, da andernfalls mit einer akuten psychischen Dekompensation und massiven Komplikationen gerechnet werden müsse.
Beantworten Sie diese Fragen:
- Ist Herr Landmann als obdachlos anzusehen?
- Hat Herr Landmann einen Anspruch auf Unterbringung in einem Einzelzimmer?
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